Der Zweck des Vereins ist der Schutz des Naherholungsgebietes Haard durch die Verhinderung des Baus einer Maßregelvollzugsanstalt (Forensik) auf dem Gelände der ehemaligen RAG-Schachtanlage Haltern. Angestrebt wird die Einhaltung und Umsetzung der vertraglich zugesicherten Renaturierung der Fläche zum Schutz und Erhalt der „Haard“ als homogenen Naturraum von überregionaler Bedeutung.
Gemäß dem Ziel 14.4 der textlichen Festsetzung des Gebietsentwicklungsplans Münsterland Teilabschnitt „Emscher-Lippe“ sollen die Schachtanlagen im Bereich der Hohen Mark und der Haard nach Aufgabe ihrer bergbaulichen Nutzung wieder der sie umgebenden Freiraumnutzungen zugeführt werden (Rekultivierung der ehemaligen Bergbaufläche).
Die zugehörige Erläuterung benennt hier ausdrücklich auch den Standort Haltern in Haltern am See.
Im November 2012 erklärte die Ministerin Steffens trotz der jahrelangen festgelegten
Rekultivierung im Gebietsentwicklungsplan den Standort AV 9 in Haltern Lippramsdorf als den am besten geeigneten Standort ohne Alternativen.
Im Oktober 2013 teilte das zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation Pflege und
Alter (MGEPA) mit, dass die forensische Klinik nunmehr auf dem ehemaligen Zechengelände Haltern ½ errichtet werden soll.
„Die Fläche in Haltern hat sich nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Fachbehörden
anhand der bekannten objektiven Kriterien als am besten geeignet erwiesen.“
(Quelle: Pressemitteilung MGEPA vom 16.10.2013)
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie es aus einem am besten geeigneten Standort AV 9 in der Hohen Mark es dann zu einem besten Standort Haltern in der Haard kommen kann.
Überall in der Welt gibt es nur einen „Besten“ und danach gibt es einen zweiten.
Allein an diesem Beispiel zeigt sich das völlig intransparente und scheinbar willkürlich
gewählte Auswahlverfahren des zuständigen Ministeriums.
Wir möchten die Bürgermeister und Politiker der Städte Haltern am See, Marl und Oer-Erkenschwick unterstützen,
damit diese zusammenarbeiten und gemeinsam versuchen alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Errichtung einer Maßregelvollzugsanstalt im Naherholungsgebiet Haard zu verhindern.