„Ministerium hat eigene Vorgaben missachtet“

Mit Schreiben vom 29.10.2012 hat das für den Maßregelvollzug zuständige Referat des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA), auf die Anfrage eines Halterner Bürgers, ob nicht der Standort der ehemaligen Schachtanlage Haltern 1/2 als neuer Forensikstandort genommen werden kann, mit einer klaren ablehnenden Stellungnahme geantwortet.

Statt die Anfrage mit einem einfachen Dreizeiler zu beantworten, begründet das Ministerium seine ablehnende Haltung gegen den Standort Haltern 1/2 detailliert.

Das Schreiben…

„ …für Ihre E-Mail, in der Sie anregen, dass Gelände der ehemaligen Schachtanlage „Haltern“ für den Bau einer Maßregelvollzugsklinik zu nutzen, bedanke ich mich.

Aufgrund des Anstiegs der Zahl von Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug in den letzten 10 Jahren um zwei Drittel hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter den Bedarf an Maßregelvollzugsplätzen in den einzelnen Landgerichtsbezirken Nordrhein-Westfalens anhand der gerichtlichen Aufnahmeersuchen der Jahre 1999 bis 2009 ermittelt. Die fünf Landgerichtsbezirke Bonn, Dortmund, Essen, Münster und Wuppertal wiesen erhebliche Versorgungsdefizite auf.

Die konkrete Bewertung der Standortalternativen innerhalb dieser Landgerichtsbezirke erfolgte anhand eines Kriterienkatalogs, der zuvor im Konsens mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Landtagsfraktionen aufgestellt worden ist. Es wurden nur Grundstücke ausgewählt, die diesen Kriterien entsprachen. Neben der regionalen Bedarfsgerechtigkeit waren für die Bewertung Umstände wie Verfügbarkeit, Eignung des Grundstücks für den Bau einer Klinik in der erforderlichen Größenordnung (Größe, Topgraphie, Lage, Erschließung), lokale Verträglichkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Personalbedarfsdeckungsmöglichkeiten ausschlaggebend. Zudem wurde eine bauplanungsrechtliche Beurteilung der Grundstücke vorgenommen.

Auch die konkrete Bewertung der Standortalternativen innerhalb des Landgerichtsbezirks Essen erfolgte anhand dieses Kriterienkatalogs. Das Grundstück in Haltern am See auf dem Gelände der ehemaligen Schachtanlage Auguste-Victoria AV 9 stellte nach eingehender Abwägung aller Prüfkriterien das am besten geeignete und verfügbare im Landgerichtsbezirk Essen dar.

Zu Ihrem konkreten Vorschlag ist anzumerken, dass die Einrichtung einer forensischen Klinik im Umkreis einer Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht in Betracht kommen kann. Bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die in der Regel eine besondere Vorgeschichte mitbringen und traumatisierte Erfahrungen gemacht haben, handelt es sich um einen ganz besonders schutzwürdigen Bereich. Dieser ist mit der Unterbringung von Patientinnen und Patienten, die Straftaten begangen haben, in der Nähe – ganz unabhängig von den Rahmenbedingungen einer forensischen Klinik wie zum Beispiel den Sicherheitsmaßnahmen – grundsätzlich nicht verträglich.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen ausreichend beantworten konnte.“

Dem ist nichts hinzuzufügen und ja, dass Anliegen wurde sogar mehr als ausreichend beantwortet.

Übrigens, unter Punkt 4.3 des allgemeinen Kriterienkatalogs zur Auswahl von potenziellen Standorten für Maßregelvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen, kann man die Begründung des Ministeriums in dem o.g. Schreiben nachlesen.

„4.3 Verträglichkeit mit nachbarschaftlichen Interessen

Nähe zur Wohnbebauung, Einrichtung für besonders schutzbedürftige Personen, Gewerbestandorten“

Den Link zu der entsprechenden Seite des MGEPA finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „nützliche Links/Service.

In einer Bürgerversammlung, die voraussichtlich in der zweiten Maihälfte im Bürgerhaus in Hamm-Bossendorf stattfinden wird, werden wir umfassend über das Thema berichten.